Sie greifen außerhalb der Zeiten zu!
Hinweis zur Zeiterfassung
Zugriff außerhalb des Zeitfensters
Die Zeiterfassung ist nur innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster möglich:
Anmeldung
08:15 bis 09:15 Uhr
Abmeldung
15:15 bis 16:15 Uhr
Sie greifen außerhalb dieser Zeiten auf die Zeiterfassung zu. Bitte melden Sie sich daher mit einer Erläuterung (ggf. Krankmeldung) zeitnah per E-Mail bei unserem Service-Team.
Wichtiger Hinweis
Wenn eine Abmeldung wiederholt nicht fristgerecht erfolgt, sind wir verpflichtet, den öffentlichen Kostenträger der Förderung darüber zu informieren.
Wiederholte Verstöße können Auswirkungen auf Ihre Förderung haben. Dies kann dazu führen, dass Sie entstehende Kosten selbst tragen müssen. Tage ohne Anmeldung gelten als Fehltage.