Hinweis zur Zertifizierung
Das von der GBA angebotene Seminar dient der fachlichen Vorbereitung auf eine mögliche Zertifizierungsprüfung bei einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Die Zugangsvoraussetzungen, erforderlichen Qualifikationen und Nachweise, Zulassungsentscheidungen, Prüfungsbedingungen sowie sämtliche weiteren Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens werden ausschließlich von der jeweiligen Zertifizierungsstelle festgelegt. Die GBA hat auf diese Vorgaben und Entscheidungen keinen Einfluss. Die Teilnahme am Seminar der GBA begründet daher weder einen Anspruch auf Zulassung zu einer Zertifizierungsprüfung noch auf Erteilung einer Zertifizierung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar stellt insbesondere keine Zusicherung oder Garantie dafür dar, dass die persönlichen Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt sind oder eine Zertifizierungsprüfung erfolgreich bestanden wird.
Teilnehmer sind im Zweifel selbst dafür verantwortlich, vor Anmeldung zur Zertifizierung zu prüfen bzw. unmittelbar mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle zu klären, ob sie die dort geltenden persönlichen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen, erforderlichen Nachweise, Prüfungsbedingungen und weitere Informationen zum Zertifizierungsverfahren sind direkt bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle zu erfragen bzw. deren Webseite zu entnehmen.
Das Seminar und der hierüber geschlossene Vertrag bestehen unabhängig von einer Anmeldung, Zulassung oder Teilnahme an einer externen Zertifizierungsprüfung. Das Seminar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an gewerblich oder selbständig beruflich tätige Sachverständige. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB abschließt.
Änderungen von angekündigten Terminen, Veranstaltungsorten oder organisatorischen Abläufen bleiben aus sachlichen Gründen vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Teilnehmerzahl, aus organisatorischen Gründen sowie bei erforderlichen Abstimmungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Dozenten, Prüfern oder externen Zertifizierungsstellen. Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen so früh wie möglich informiert.