Anmeldung zur
Praxisphase und Prüfung

Vor Ort

Willy-Messerschmitt Str. 29A, 50126 Bergheim


    • 100 % der Lehrmodule absolviert

    • Alle Aufgaben erledigt

    • Seit mind. 1.5 Monate an der Weiterbildung teilgenommen (4.5 Monate bei geförderten Vollzeit-Teilnehmern)

    • Teilnehmer befindet sich zur Praxisphase im vertraglich vereinbarten, aktiven Weiterbildungszeitraum



    Die Teilnahme an der Praxisphase ist grundsätzlich nur während einer aktiven Weiterbildungsphase (i. d. R. innerhalb von sechs Monaten) möglich. Zum Zeitpunkt der Praxisphase muss ich mich daher noch innerhalb des vertraglich vereinbarten Weiterbildungszeitraums befinden.Sollte ich die Praxisphase nicht innerhalb dieses regulären Weiterbildungszeitraums absolvieren, ist für eine spätere Teilnahme eine Verlängerung der Weiterbildung erforderlich. Für diese Verlängerung fallen 50 % der Weiterbildungskosten an. Im Übrigen richten sich die Konditionen nach den vertraglichen bzw. zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Regelungen. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die reguläre Weiterbildung aus Kulanz und nach vorheriger Genehmigung das vergünstigte Mentoring für Absolventen zu buchen (Laufzeit ebenfalls 6 Monate). Während eines aktiven Mentorings kann ebenfalls die Möglichkeit bestehen, eine noch ausstehende Praxisphase zu absolvieren und die entsprechende Prüfung abzulegen.Mir ist bekannt, dass eine nicht innerhalb des regulären Weiterbildungszeitraums wahrgenommene Praxisphase nicht automatisch zu einer kostenfreien Verlängerung der Weiterbildung oder zu einem zeitlich unbegrenzten Anspruch auf die Teilnahme an einer späteren Praxisphase führt. Mit meiner Bestätigung erkläre ich, dass ich diese Regelungen zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere.



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