ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

GBA Sachverständigen GmbH
Hüttenstraße 211, 50170 Kerpen

§1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar/Weiterbildungs-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

§2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter 2.2 bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Beschreibung des Vertragsinhalts:
Insbesondere wird vereinbart: Coaching / Beratung / Schulung / Weiterbildung für Sachverständige und Weiterbildung zum Sachverständigen.

§3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung einer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per Email, per elektronische Post, durch mündliche Absprache oder durch Buchung auf unserer Webseite.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Zustimmung des Veranstalters und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

§4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag bzw. die Maßnahme beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder ggf. zusätzlicher Vereinbarung. Der Teilnehmer muss mit Zahlung per Überweisung oder ausnahmsweise Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Weitere Zahlungsbedingungen: Das gesamte Honorar ist idR im Voraus und vor Beginn des Coachings bzw. der Weiterbildung zu entrichten. Das Honorar muss bis spätestens fünf Werktage vor Beginn des Coachings bzw. der Weiterbildung beglichen sein, sollte keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart worden sein.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind gemäß der Frist im Vertrag bzw. auf der Rechnung und nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Die vom Veranstalter genannten Preise verstehen sich – soweit gesetzlich zulässig – als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern eine Leistung vom Veranstalter zunächst als umsatzsteuerfrei behandelt wurde, gleich aus welchem Grund, insbesondere aufgrund einer Einschätzung, Auskunft oder fehlenden gegenteiligen Beurteilung der Finanzverwaltung, jedoch nachträglich (z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder abweichenden Auffassung des Finanzamts) als umsatzsteuerpflichtig eingestuft wird, ist der Veranstalter berechtigt, die Umsatzsteuer nachzufordern. Der Teilnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, die nachträglich geschuldete Umsatzsteuer zu zahlen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend, soweit keine gesetzlichen Ausschlussfristen entgegenstehen.

§4a. Ausfallentschädigung / Ausfallhonorar
4a.1 Vor Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung führt die GBA Sachverständigen GmbH in der Regel ein persönliches Erst- oder Strategiegespräch mit dem Interessenten durch. Diese Gespräche dienen der individuellen Eignungsanalyse, Beratung und Entscheidungsfindung und erfolgen ausschließlich auf Terminbasis. Die Gespräche können je nach Verfügbarkeit auch durch externe Unternehmen oder beauftragte Agenturen im Namen der GBA durchgeführt werden. In solchen Fällen kann die Rechnungsstellung ersatzweise direkt durch das beauftragte Drittunternehmen erfolgen.
4a.2 Das Erstgespräch ist bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung oder rechtzeitiger Absage (mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn) kostenfrei. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Absage wird ein pauschaler Aufwand in Höhe von 49,09 € brutto in Rechnung gestellt.
4a.3 Das Strategiegespräch wird verbindlich terminiert und individuell vorbereitet. Erfolgt keine fristgerechte Absage (mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn) oder erscheint der Teilnehmer unentschuldigt nicht, wird der Aufwand mit 196,35 € brutto in Rechnung gestellt. Ein Entfall der Entschädigung ist für sämtliche Beratungen möglich, wenn das Nichterscheinen nachweislich unverschuldet erfolgt (z. B. bei plötzlicher Erkrankung oder höherer Gewalt).

§5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Es muss grundsätzlich zur Leistungserfüllung ein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden.
5.3 Sollte das vollständige Honorar bereits im Voraus gezahlt werden bzw. wurde dies bereits gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt grundsätzlich auch bei Krankheit oder höherer Gewalt.

§6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

§7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über die genauen und detaillierten Coachinginhalte des Veranstalters Stillschweigen zu bewahren. Vom Veranstalter bereitgestellte Materialen und genaue Inhalte dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden und dienen nur dem Selbstgebrauch. Alle Materialen unterliegen dem Urheberrecht. Werbung für den Anbieter oder dessen Produkte dürfen ohne Veröffentlichung oder Nennung der zu vorigen Punkte natürlich gemacht werden.

§8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9. Rückforderungen
9.1 Der Teilnehmer kann aus diesem Vertrag nicht das Recht ableiten, bereits bezahlte Beträge zurückzufordern.
9.2 Bleibt der Teilnehmer ohne Absprache nach einer Seminar-Sitzung fern, muss das Honorar für diese Stunde dennoch bezahlt werden, wenn kein Ersatztermin vereinbar ist. Ersatztermine können grundsätzlich nur im Coachinggesamtzeitraum angesetzt werden, darüber hinaus wird eine Terminvergabe als unzumutbar angesehen. Sollte daher kein Ersatztermin stattfinden fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.
9.3 Im Fall einer Absage oder Änderung des Termins durch den Seminarleiter, werden bereits bezahlte Seminargebühren für den jeweiligen Termin anteilig und innerhalb von 7 Werktagen nach Absage zurückerstattet, sofern die Parteien keine Umbuchung verabredet haben. Der Teilnehmer ist bei Verhinderung des Coachs grundsätzlich verpflichtet einen Ersatztermin zu vereinbaren. Eine Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, vorbehaltlich der Haftung nach § 8.

§10. Widerrufsrecht
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des oben genannten Unternehmens geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14- tägiges Widerrufsrecht. Sie haben dann das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GBA Sachverständigen GmbH, Hüttenstraße 211, 50170 Kerpen – info@gba-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§11. Sonstige Bestimmungen
Der oder die Teilnehmer sind mit Anfertigungen von persönlichen Video-, Ton und Bildmaterialen zur Veröffentlichung für Marketingzwecke einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags des Unternehmens oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 15.07.2025

Hinweis zum Widerrufsrecht bei gewerblichen Teilnehmern / Unternehmern / Unternehmen:

Die Schulungen und Weiterbildungsangebote der GBA Sachverständigen GmbH richten sich überwiegend an Personen oder Unternehmen, die entweder

  • eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten (z. B. als Sachverständiger), oder
  • bereits als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige tätig sind und ihr berufliches Leistungsportfolio erweitern (z. B. durch Fachseminare).

In diesen Fällen erfolgt die Buchung nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sondern als Unternehmer gemäß § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.

Sofern die Buchung ausnahmsweise zu rein privaten Zwecken erfolgt und keine gewerbliche oder berufliche Verwertung beabsichtigt ist, finden in diesem Fall natürlich die gesetzlichen Widerrufsrechte (vgl. § 10 AGB für Verbraucher) Anwendung.

Muster-Widerrufsformular der GBA Sachverständigen GmbH

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per Post oder E-Mail an uns zurück.)

An:
GBA Sachverständigen GmbH
Hüttenstraße 7
50170 Kerpen
E-Mail: kontakt (at) gba-akademie.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/Leistung:

 

(z. B. Teilnahme an einer Schulung / Fortbildung / Bildungsmodul etc.)

– Bestellt am () / erhalten am ():

 

– Name des/der Verbraucher(s):

 

– Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

– Datum:

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